Wir erstellen Ihren rechtsgültigen Energieausweis

Der Energieausweis ist in Deutschland Pflicht. Wer eine Immobilie verkaufen will, kommt nicht um den Energieausweis herum, das schreibt die Energieeinsparverordung (EnEV) vor. Dadurch soll dem zukünftigen, potentiellen Käufer die Möglichkeit gegeben werden, die zu erwartenden Energiekosten einzuschätzen. Der Käufer hat so die Chance, anstehende Maßnahmen zur Modernisierung einzuplanen.

Bei einem verbindlichen Verkaufsauftrag übernehmen wir die Erstellung des Energieausweises und die damit verbundenen Kosten.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Auftrag!

Haben Sie Fragen?

0451/8085494

Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr

Samstag 9:00 bis 12:00 Uhr

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Für einen Energieausweis gibt es drei Möglichkeiten:

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis beschreibt die Energieeffizienz des Gebäudes und trifft Aussagen darüber wie hoch die künftigen Energiekosten des Hauses oder der Wohnung sind. Grundlage hierfür sind die Größe, die verwendeten Baumaterialien und der Heizanlagetechnik unter Normalbedingungen.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ist Pflicht für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und einem Baujahr vor 1978. Hier werden die Energieverbrauchsdaten der Bewohner von mindestens der letzten drei Jahren zugrunde gelegt.

Nichtwohngebäude

Auch Nichtwohngebäude benötigen einen Energieausweis. Hier wird ebenfalls der witterungsbereinigte Energieverbauch zugrunde gelegt. Zusätzlich fließen Angaben zum Stromverbrauch mit in die Berechnung ein. Diese Ausweis ist notwendig für Gebäude, deren Gewerbeanteil bei mehr als 10 Prozent liegt.

Alle Ausweise werden von einen bei der BAFA gelisteten Energieberater erstellt und haben eine Gültigkeit von zehn Jahren.